Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) und WICHTIGE HINWEISE für die Nutzung unserer Attraktionen
Der Vermieter überlässt dem Mieter eine
Hüpfburg inkl. Zubehör (im Besonderen ein Gebläse, Verlängerungskabel, eine Regen und Bodenplane und Erdanker) zum Einsatz bei Veranstaltungen.
Die Hüpfburg darf ausschließlich dazu genutzt werden, Kinder im Alter zwischen
4 und 14 Jahren darauf spielen zu lassen. Die maximale Anzahl beträgt 14 Personen.
Die Hüpfburg wird in technisch einwandfreiem und vollständigem Zustand übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen und fällt dadurch eine Vermietung aus, wird dieser Ausfall dem Vormieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Betrieb
Der Mieter bestätigt mit der Unterschrift, dass er einen sicheren Betrieb der Hüpfburg gewährleisten kann. Insbesondere achtet er darauf, dass ausgebildetes Personal in ausreichender Anzahl den Betrieb betreut. Sie achten darauf, dass sich nicht zu viele Kinder auf der Hüpfburg befinden, damit ein verletzungsfreier Betrieb möglich ist.
Der Mieter stellt sicher, dass Kinder nur ohne Schuhe die Hüpfburg betreten. Auch wird vermieden, dass Gegenstände auf die Hüpfburg gelangen, die diese verunreinigen oder beschädigen könnten.
Unter die Burg ist die entsprechende Plane zu legen, damit die Hülle nicht beschädigt wird. Die Hüpfburg ist gegen Wind zu sichern und am Boden zu sichern. Sie ist ausschließlich gem. der mitgelieferten Betriebsanleitung zu benutzen!!!
Bei Störungen jeglicher Art (technischer Defekt / schlechtes Wetter / etc.) ist der Spielbetrieb sofort einzustellen und Personen und Sachen vor Schaden zu schützen.
Die Hüpfburg ist unter ständiger Aufsicht zu halten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist die Burg über Nacht abzubauen und diebstahlsicher unterzubringen. Sollte die Hüpfburg nur nass abgebaut werden können, ist dieses bei der Rückgabe zu melden, damit ein „vergammeln“ verhindern werden kann. Für das nötige trocknen sind in diesem Falle 50,- Euro zu zahlen.
Haftung
Für alle Gefahren, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen hat der Mieter zu haften und sich, den Gesetzen entsprechend abzusichern und zu versichern. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass ausreichend ausgebildetes Betreuungspersonal und ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sind.
Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die in Zusammenhang mit der Hüpfburg entstehen, die außerhalb seines Einflussbereiches stehen. Hiermit ist im Besonderen der Transport, der Auf- und Abbau und der Einsatz gemeint. Dem Mieter werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
Der Vermieter hat keine Versicherung für die Hüpfburg abgeschlossen. Für Schäden, die an der Hüpfburg und am Zubehör entstehen, haftet der Mieter und hat den Schaden dem Vermieter in vollem Umfange zu ersetzen. Solle hierfür keine entsprechende Versicherung bestehen, haftet der Mieter direkt.
Preise
Sämtliche Preise sind reine Brutto - Mietpreise, incl. der gültigen MwSt und ohne Personal (soweit nicht anders angegeben)
Es besteht die Möglichkeit einer Halbtagesmiete der Hüpfburgen bis 4 Stunden die wir mit einem Nachlaß von 20 % auf den Tagesmietpreis berechnen.
Der vereinbarte Mietpreis ist nach erhalt der Rechnung jedoch spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Rechnungskonto zu überweisen.
Die Attraktion wird nur ausgeliefert / aufgebaut, wenn die Rechung rechtzeitig vor beginn der Veranstaltung bezahlt wurde.
Selbstverständlich können die Attraktionen auch angeliefert werden. Die Fahrkosten betragen bis 50 Km 35,- € und über 50 Km 0,70 € pro gefahrenen Km.
Für das Personal ( Aufbau und Abbau, Aufsicht ) berechnen wir gesondert pro Stunde 30,- €. Die Mitarbeiter sollen nach Möglichkeit verpflegt werden.
Bei Mehr-Tages Einsätzen gibt es für einige Attraktionen Ermäßigungen, ab dem 2. Tag werden dann nur noch 70% vom Tagesmietpreis berechnet.
Langzeitmiete auf Anfrage möglich.
Evtl. anfallende GEMA Gebühren und Abnahmeprüfungen vor Ort durch TÜV, Ordnungsamt etc. trägt der Mieter.
Unsere Attraktionen werden im einwandfreien und sauberen Zustand übergeben / geliefert. Sollten Reinigung und / oder Reparaturen benötigt werden, werden diese separat dem Mieter mit mindestens 200,- € je Arbeitsaufwand berechnet.
Sämtliche Attraktionen entsprechen etwa den Abbildungen im Angebot (ohne Dekorationen), können jedoch in Form, Farbe und Größe leicht abweichen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unseren Attraktionen.
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